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   BVerfG, 07.04.2020 - 2 BvR 1935/19   

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BVerfG, 07.04.2020 - 2 BvR 1935/19 (https://dejure.org/2020,9145)
BVerfG, Entscheidung vom 07.04.2020 - 2 BvR 1935/19 (https://dejure.org/2020,9145)
BVerfG, Entscheidung vom 07. April 2020 - 2 BvR 1935/19 (https://dejure.org/2020,9145)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; ... Art. 19 Abs. 4 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; § 103 Abs. 1 Nr. 2 StVollzG; § 119 Abs. 3 StVollzG; § 120 Abs. 1 Satz 2 StVollzG; § 244 Abs. 2 StPO; § 185 StGB; § 94 Abs. 1 NStVollzG; § 75 NStVollzG
    Rechtsschutz gegen Disziplinarmaßnahmen im Strafvollzug (Geltung des Schuldgrundsatzes; Recht auf effektiven Rechtsschutz; gerichtliche Pflicht zur Sachverhaltsaufklärung; unzureichende summarische Prüfung bei streitigem Sachverhalt; Ausschöpfung vorhandener ...

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verletzung des Rechts auf effektiven Rechtsschutz mangels verfassungsrechtlich gebotener Tatsachenfeststellung bei der Überprüfung von Disziplinarmaßnahmen durch das Fachgericht

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 19 Abs 4 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 75 Abs 2 S 3 JVollzG ND 2014, § 94 Abs 1 JVollzG ND 2014, § 244 Abs 2 StPO
    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 19 Abs 4 GG mangels verfassungsrechtlich gebotener Tatsachenfeststellung bei der Überprüfung von Disziplinarmaßnahmen durch das Fachgericht - Verkennung der Amtsaufklärungspflicht bei streitigen Sachverhaltsschilderungen - ...

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 19 Abs 4 GG mangels verfassungsrechtlich gebotener Tatsachenfeststellung bei der Überprüfung von Disziplinarmaßnahmen durch das Fachgericht - Verkennung der Amtsaufklärungspflicht bei streitigen Sachverhaltsschilderungen - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art. 19 Abs. 4 GG mangels verfassungsrechtlich gebotener Tatsachenfeststellung bei der Überprüfung von Disziplinarmaßnahmen durch das Fachgericht; Verkennung der Amtsaufklärungspflicht bei streitigen Sachverhaltsschilderungen; ...

  • rechtsportal.de

    Verfassungsbeschwerde eines Strafgefangenen gegen eine Disziplinarmaßnahme; Verfassungsrechtlich gebotene Tatsachenfeststellung bei der Überprüfung von Disziplinarmaßnahmen durch das Fachgericht; Amtsaufklärungspflicht bei streitigen Sachverhaltsschilderungen; Verletzung ...

  • datenbank.nwb.de

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 19 Abs 4 GG mangels verfassungsrechtlich gebotener Tatsachenfeststellung bei der Überprüfung von Disziplinarmaßnahmen durch das Fachgericht - Verkennung der Amtsaufklärungspflicht bei streitigen Sachverhaltsschilderungen - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (24)

  • BVerfG, 12.02.2004 - 2 BvR 1709/02

    Disziplinarmaßnahme im Strafvollzug (Arrest; Schuldgrundsatz); Rechtsschutz

    Auszug aus BVerfG, 07.04.2020 - 2 BvR 1935/19
    Auch nach Erledigung des ursprünglichen Rechtsschutzziels ist in Fällen gewichtiger, aber in tatsächlicher Hinsicht überholter Grundrechtseingriffe ein fortbestehendes Rechtsschutzinteresse anzuerkennen, wenn die direkte Belastung durch den angegriffenen Hoheitsakt sich nach dem typischen Verfahrensablauf auf eine Zeitspanne beschränkt, in welcher der Betroffene eine gerichtliche Entscheidung kaum erlangen kann (vgl. BVerfGE 104, 220 ; 110, 77 ; BVerfGK 2, 318 ; stRspr).

    Dieser Grundsatz verbietet es, eine Tat ohne Schuld des Täters strafend oder strafähnlich zu ahnden (vgl. BVerfGE 20, 323 ; 45, 187 ; 50, 125 ; 50, 205 ; 81, 228 ; 86, 288 ; BVerfGK 2, 318 ).

    Die Frage des Pflichtenverstoßes ist im Rahmen des Disziplinarverfahrens - ungeachtet eines darüberhinausgehenden Straftatverdachts - fachgerichtlich voll überprüfbar (vgl. BVerfGK 2, 318 ).

    Die Annahme, es könne ohne weitere Sachverhaltsaufklärung von der Richtigkeit der behördlichen Darstellung ausgegangen werden, bedarf aber konkreter, auf die Umstände des Falles bezogener Gründe (vgl. BVerfGK 2, 318 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 18. März 2015 - 2 BvR 1111/13 -, Rn. 42).

  • BVerfG, 15.01.2009 - 2 BvR 2044/07

    Rügeverkümmerung

    Auszug aus BVerfG, 07.04.2020 - 2 BvR 1935/19
    Eröffnet das Prozessrecht aber eine weitere Instanz, so gewährleistet Art. 19 Abs. 4 GG dem Bürger auch insoweit eine wirksame gerichtliche Kontrolle (vgl. BVerfGE 40, 272 ; 54, 94 ; 122, 248 ; stRspr).

    Die Rechtsmittelgerichte dürfen ein von der jeweiligen Rechtsordnung eröffnetes Rechtsmittel nicht durch die Art und Weise, in der sie die gesetzlichen Voraussetzungen für den Zugang zu einer Sachentscheidung auslegen und anwenden, ineffektiv machen und für den Beschwerdeführer leerlaufen lassen; der Zugang zu den in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanzen darf nicht von unerfüllbaren oder unzumutbaren Voraussetzungen abhängig gemacht oder in einer durch Sachgründe nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 117, 244 ; 122, 248 ; stRspr).

  • BVerfG, 22.02.2011 - 1 BvR 699/06

    Fraport

    Auszug aus BVerfG, 07.04.2020 - 2 BvR 1935/19
    Da die angegriffenen Entscheidungen schon wegen des Verstoßes gegen Art. 19 Abs. 4 GG keinen Bestand haben, kann offenbleiben, ob die Beschlüsse weitere Grundrechte oder grundrechtsgleiche Rechte des Beschwerdeführers verletzen (vgl. BVerfGE 128, 226 ).
  • BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76

    Lebenslange Freiheitsstrafe

    Auszug aus BVerfG, 07.04.2020 - 2 BvR 1935/19
    Dieser Grundsatz verbietet es, eine Tat ohne Schuld des Täters strafend oder strafähnlich zu ahnden (vgl. BVerfGE 20, 323 ; 45, 187 ; 50, 125 ; 50, 205 ; 81, 228 ; 86, 288 ; BVerfGK 2, 318 ).
  • BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvR 538/06

    Informantenschutz

    Auszug aus BVerfG, 07.04.2020 - 2 BvR 1935/19
    Die Rechtsmittelgerichte dürfen ein von der jeweiligen Rechtsordnung eröffnetes Rechtsmittel nicht durch die Art und Weise, in der sie die gesetzlichen Voraussetzungen für den Zugang zu einer Sachentscheidung auslegen und anwenden, ineffektiv machen und für den Beschwerdeführer leerlaufen lassen; der Zugang zu den in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanzen darf nicht von unerfüllbaren oder unzumutbaren Voraussetzungen abhängig gemacht oder in einer durch Sachgründe nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 117, 244 ; 122, 248 ; stRspr).
  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus BVerfG, 07.04.2020 - 2 BvR 1935/19
    Die Rechtsmittelgerichte dürfen ein von der jeweiligen Rechtsordnung eröffnetes Rechtsmittel nicht durch die Art und Weise, in der sie die gesetzlichen Voraussetzungen für den Zugang zu einer Sachentscheidung auslegen und anwenden, ineffektiv machen und für den Beschwerdeführer leerlaufen lassen; der Zugang zu den in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanzen darf nicht von unerfüllbaren oder unzumutbaren Voraussetzungen abhängig gemacht oder in einer durch Sachgründe nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 117, 244 ; 122, 248 ; stRspr).
  • BVerfG, 25.10.1966 - 2 BvR 506/63

    'nulla poena sine culpa'

    Auszug aus BVerfG, 07.04.2020 - 2 BvR 1935/19
    Dieser Grundsatz verbietet es, eine Tat ohne Schuld des Täters strafend oder strafähnlich zu ahnden (vgl. BVerfGE 20, 323 ; 45, 187 ; 50, 125 ; 50, 205 ; 81, 228 ; 86, 288 ; BVerfGK 2, 318 ).
  • BVerfG, 03.06.1992 - 2 BvR 1041/88

    Strafaussetzung bei lebenslanger Freiheitsstrafe

    Auszug aus BVerfG, 07.04.2020 - 2 BvR 1935/19
    Dieser Grundsatz verbietet es, eine Tat ohne Schuld des Täters strafend oder strafähnlich zu ahnden (vgl. BVerfGE 20, 323 ; 45, 187 ; 50, 125 ; 50, 205 ; 81, 228 ; 86, 288 ; BVerfGK 2, 318 ).
  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus BVerfG, 07.04.2020 - 2 BvR 1935/19
    Auch nach Erledigung des ursprünglichen Rechtsschutzziels ist in Fällen gewichtiger, aber in tatsächlicher Hinsicht überholter Grundrechtseingriffe ein fortbestehendes Rechtsschutzinteresse anzuerkennen, wenn die direkte Belastung durch den angegriffenen Hoheitsakt sich nach dem typischen Verfahrensablauf auf eine Zeitspanne beschränkt, in welcher der Betroffene eine gerichtliche Entscheidung kaum erlangen kann (vgl. BVerfGE 104, 220 ; 110, 77 ; BVerfGK 2, 318 ; stRspr).
  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus BVerfG, 07.04.2020 - 2 BvR 1935/19
    Auch nach Erledigung des ursprünglichen Rechtsschutzziels ist in Fällen gewichtiger, aber in tatsächlicher Hinsicht überholter Grundrechtseingriffe ein fortbestehendes Rechtsschutzinteresse anzuerkennen, wenn die direkte Belastung durch den angegriffenen Hoheitsakt sich nach dem typischen Verfahrensablauf auf eine Zeitspanne beschränkt, in welcher der Betroffene eine gerichtliche Entscheidung kaum erlangen kann (vgl. BVerfGE 104, 220 ; 110, 77 ; BVerfGK 2, 318 ; stRspr).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

  • BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvL 4/87

    Verfassungsgemäße Besteuerung im Zusammenhang mit der Verhängung von Bußgeldern

  • BVerfG, 18.03.2015 - 2 BvR 1111/13

    Wegnahme der Kleidung als besondere Sicherungsmaßnahme im Strafvollzug unterliegt

  • BVerfG, 07.12.1999 - 2 BvR 1533/94

    Fahnenflucht

  • BVerfG, 17.01.1979 - 2 BvL 12/77

    Strafbarkeit von Bagatelldelikten

  • BVerfG, 02.05.1967 - 2 BvR 391/64

    Wehrdisziplin

  • BVerfG, 29.02.2012 - 2 BvR 368/10

    Resozialisierung; lebenslange Freiheitsstrafe; Vollzugsplan; Vollzugslockerungen;

  • BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvR 630/73

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verwerfung einer Revision vor dem

  • BVerfG, 05.11.1985 - 2 BvR 1434/83

    Prozeßkostenhilfe im Verwaltungsprozess

  • BVerfG, 14.11.1989 - 1 BvR 956/89

    Vorbringen im Zivilprozess

  • BVerfG, 28.02.1979 - 2 BvR 84/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ablehnung der Annahme einer Revision

  • BVerfG, 16.01.1979 - 2 BvL 4/77

    Verfassungsmäßigkeit der Rückfallstrafbarkeit bei Vergehen mit geringem Schaden

  • BVerfG, 30.11.2006 - 2 BvR 1418/05

    Zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes gegen die Anordnung belastender Maßnahmen

  • BVerfG, 15.04.1980 - 2 BvR 970/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ausgestaltung des Wehrbeschwerderechts

  • BVerfG, 17.03.2021 - 2 BvR 194/20

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines ehemals Inhaftierten gegen die Anhaltung

    Die Annahme, es könne ohne weitere Sachverhaltsaufklärung von der Richtigkeit der behördlichen Darstellung ausgegangen werden, bedarf aber konkreter, auf die Umstände des Falles bezogener Gründe (vgl. BVerfGK 2, 318 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 7. April 2020 - 2 BvR 1935/19 -, Rn. 30 m.w.N.).
  • BVerfG, 05.12.2023 - 2 BvR 1661/23

    Erfolgreicher Eilantrag eines inhaftierten Beschwerdeführers betreffend die

    Die Annahme, es könne ohne weitere Sachverhaltsaufklärung von der Richtigkeit der behördlichen Darstellung ausgegangen werden, bedarf aber konkreter, auf die Umstände des Falles bezogener Gründe (vgl. BVerfGK 2, 318 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 7. April 2020 - 2 BvR 1935/19 -, Rn. 30 m.w.N.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.12.2023 - L 2 BA 55/23

    Abhängige Beschäftigung; Bauhelfer; Beitragshinterziehung; Betriebsprüfung;

    Dieser Grundsatz verbietet es, eine Tat ohne Schuld des Täters auch nur strafähnlich zu ahnden (BVerfG, B.v. 7. April 2020 - 2 BvR 1935/19 -, Rn. 29, juris).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 27.04.2021 - VerfGH 31/21

    Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung eines

    (a) Die Anwendung des einfachen (Prozess-)Rechts ist grundsätzlich Sache der Fachgerichte (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. April 2020 - 2 BvR 1935/19, juris, Rn. 28).

    Die Auslegung und Anwendung des einfachen Rechts unterliegt der verfassungsrechtlichen Beanstandung durch den Verfassungsgerichtshof, wenn die angegriffene Entscheidung Fehler erkennen lässt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung der durch das Grundgesetz verbürgten Rechtsschutzgleichheit beruhen (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 14. Januar 2020 - VerfGH 44/19.VB-3, juris, Rn. 4; BVerfG, Beschlüsse vom 7. April 2020 - 2 BvR 1935/19, juris, Rn. 28, und vom 22. März 2021 - 2 BvR 353/21, juris, Rn. 4).

  • BayObLG, 07.09.2020 - 203 StObWs 311/20

    Fortsetzungsfeststellungsantrag eines Strafgefangenen auf Arbeitszuweisung

    Damit legt sie die Stellungnahme der Justizvollzugsanstalt ungeprüft ihrer Entscheidung zugrunde, was verfassungsrechtlich unzulässig ist, wenn die Sachverhaltsdarstellung der Justizvollzugsanstalt vom Strafgefangenen bestritten wird (BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 07.04.2020, Az.: 2 BvR 1935/19, juris Rn. 30; KG; Beschluss vom 23.08.2019, Az.: 2 Ws 125/19 Vollz, juris Rn. 59 f.; KG, Beschluss vom 11.01.2016, Az.: 2 Ws 303/15 Vollz, juris Rn. 25).
  • BayObLG, 21.09.2020 - 203 StObWs 318/20

    Flucht- oder Missbrauchsbefürchtungen im Sinne des Art. 13 Abs. 2 StVollzG

    Die Strafvollstreckungskammer darf im gerichtlichen Verfahren den tatsächlichen Sachverhalt, von dem die Vollzugsbehörde bei ihrer Entscheidung ausgegangen ist, und deren Ausführungen nicht ungeprüft ihrer Entscheidung zugrunde legen, wenn deren Sachverhaltsdarstellung vom Beschwerdeführer bestritten wird (BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 07.04.2020, Az.: 2 BvR 1935/19, juris Rn. 30; KG, Beschluss vom 23.08.2019, Az.: 2 Ws 125/19 Vollz, juris Rn. 60).
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